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Registrierkassenpflicht in Österreich wird mit gastronovi zum Kinderspiel

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Software erfüllt Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht ohne Probleme - Aktualisierung für 2017 wird es demnächst geben


Es ist nicht mehr viel Zeit: Denn ab Mai 2016 gilt sie, die Registrierkassenpflicht in Österreich. Erst kürzlich wurde eine Klage vom Verfassungsgerichtshof in Wien zurückgewiesen, welche die Registrierkassenpflicht in diesem Zuge für nicht verfassungswidrig erklärt. So müssen alle Unternehmer nun in knapp fünf Wochen ab einem Gesamtumsatz von 15.000 Euro, davon Barumsätze von mehr als 7.500 Euro jährlich, all ihre Bareinnahmen (Bargeld, Bankomat- & Kreditkartenzahlungen) elektronisch einzeln erfassen und zudem Belege zeitnah zur Zahlung ausstellen. Ganz einfach umzusetzen ist das neue Gesetz mit der Software von gastronovi: Das BAO- und RKSV-konforme Kassasystem bedient alle gesetzlichen Anforderungen in Österreich ohne Probleme. Von unschätzbarem Vorteil ist dabei, dass die günstige und flexible Softwarelösung aus der Cloud hardwareunabhängig ist und sich somit sowohl am Smartphone, Computer, Tablet oder Terminal intuitiv bedienen lässt.  In Österreich setzen bereits Unternehmen wie beispielsweise “Eat Happy to Go” mit zahlreichen Filialen in Wien, Linz, Pasching und Vösendorf, das Gasthaus “Zum Wohl” in Wien oder das Naturresort Ikuna im oberösterreichischen Natternbach auf das Kassasystem von gastronovi.


Die in Österreich erforderliche elektronische Einzel-Aufzeichnungspflicht ist mit der Software-Komplettlösung, die neben der Kassa alle für eine Gastronomie relevanten Bereiche wie beispielsweise Warenwirtschaft, Tischreservierung, Zeiterfassung, Marketing, Kalkulation und Einkauf abdecken kann, ein Kinderspiel: Alle steuerlich relevanten Daten (Artikel, Rezepte, Warengruppen usw.) und alle Transaktionsdaten (Buchungen, Abrechnungen, Stornos usw.) werden im Cloud-basierten Backoffice verwaltet und unveränderbar gespeichert. Das Datenerfassungsprotokoll kann so ohne Probleme wie gefordert erstellt und sieben Jahre lang aufbewahrt werden.  Das Datenerfassungsprotokoll kann dabei von gastronovi bequem per E-Mail an den Gastronomen gesandt werden.“Alle Daten liegen zu jeder Zeit vollständig und lückenlos vor. Das ist auch für die Betriebsprüfung ein großer Vorteil: Wenn der Prüfer kommt, kann der Gastronom ihm beispielsweise alle Storno-Vorgänge mit Bediener und Begründung auflisten”, sagt Karl Jonderko, Marketing-Leiter von gastronovi und fügt an: “Zusätzlich wird es eine einfache Möglichkeit in der Bonieroberfläche geben, damit der Gastrom die Daten bequem exportieren und dem Finanzbeamten auf einem USB-Stick überreichen kann.”





Die Belegerteilungspflicht stellt den Gastronomen dank gastronovi ebenfalls vor keine Herausforderungen: Die herausgegebenen Belege beinhalten schon lange alle erforderlichen Daten wie beispielsweise den Firmennamen, das Datum und Uhrzeit der Ausstellung, die Bezeichnung und Anzahl der Ware sowie die Summe der Barzahlung. Auch die in Österreich per Gesetz ab dem 1. Januar 2017 zusätzlich geforderten Daten wie die Kassenidentifikationsnummer sowie die digitale Signatur in Form eines maschinell lesbaren QR-Codes oder einer OCR-lesbare Zeichenfolge mit verschlüsselten Inhalt werden mit gastronovi ohne Probleme auf dem Bon abbildbar sein. Die technischen Voraussetzungen dafür hat das Software-Unternehmen aus Bremen bereits geschaffen, eine Umsetzung wird zeitnah erfolgen und dank der Cloud-Nutzung allen Kunden ohne aufwendiges Update und weitere Kosten sofort zur Verfügung stehen. Die notwendige technische Sicherheitseinrichtung zur Signaturerstellung wird bereits in gastronovi Office online integriert.





“Mit gastronovi haben Gastronomen keine Probleme, alle geforderten Normen einhalten zu können. Unsere Kassa ist zu 100 Prozent finanzamtkonform und erfüllt die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Aktualisierungen für die neuen Richtlinien 2017 in Österreich wird es so rechtzeitig geben, dass die Umstellung den Gastronomen keine Sorgen bereiten wird”, sagt Karl Jonderko.


Interview mit dem Registrierkassenpflicht-Experten Martin Eidher, Hagebrunn, Österreich von gastronovi
Wenn ich als österreichischer Gastronom noch mit einer alten Kassa arbeite, welche Schritte kommen jetzt auf mich zu?
Martin Eidher:“Wenn abzusehen ist, dass ich die Umsatzgrenzen im Laufe des Jahres überschreiten werde, sollte ich mich rechtzeitig nach einer flexiblen, für mein Unternehmen passenden Kassalösung umsehen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese elektronisch sein muss, ich meine Artikel selbst pflegen kann und auch eine Bestätigung für die Umsetzung der Gesetzeslage ab 01.01.2017  ausgestellt wird. gastronovi bietet dieses beispielsweise alles. Des weiteren gilt bereits seit Januar 2016 die Belegerteilungspflicht, d.h. ich muss demjenigen, der mir Bargeld gibt, einen Beleg ausstellen. Dies kann auch ein nummerierter Paragonblock sein, die Rechnungsnummer sollte dabei eindeutig sein.”
Was muss ich beachten, wenn ich bereits mit einer elektronischen Kassa wie mit dem System von gastronovi arbeite?
Martin Eidher:“2016 muss ich mich vergewissern, dass die Kassa in der Lage ist, auf dem Kundenbeleg die "handelsübliche Bezeichnung", Menge und Preis, Datum und Uhrzeit, meine Unternehmensdaten inklusive der UID-Nummer, die Rechnungsnummer sowie die MWST-Sätze in der richtigen Reihenfolge anzudrucken. Ab Januar 2017 muss dann der oben genannte QR-Code bzw. OCR-lesbare Code mit den verschlüsselten Umsatzdaten auf der Rechnung angedruckt werden. Des weiteren muss ein vom Gesetzgeber definiertes Datenerfassungsprotokoll mit jedem Beleg befüllt werden. Sollte die Sicherheitseinrichtung, egal ob online oder offline, ausfallen, so ist auf der Rechnung statt dem Code der Vermerk "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" anzudrucken. Sobald die Sicherheitseinrichtung wieder verfügbar ist, sind alle Belege nach zu erfassen. gastronovi office wird dies automatisch tun, das spart im Fall des Falles wertvolle Zeit.”
Ist ein Wechsel von einem anderen Kassensystem-Hersteller, der vielleicht die Pflichten in Österreich nicht erfüllen kann, zu gastronovi ohne große finanzielle Einbußen denkbar?
Martin Eidher:“Der Wechsel zu gastronovi ist dank der klaren Kostenstruktur denkbar einfach und kostengünstig. Wenn man seine Artikel und Preise in elektronischer Listenform (z.B. Excel) zur Verfügung hat, gelingt ein Umstieg gar innerhalb von wenigen Stunden. Wenn Hilfe benötigt wird, sind die Experten des Supportteams sowohl telefonisch als auch bei Bedarf vor Ort verfügbar. Dank der Möglichkeit, gastronovi office kostenlos im vollen Funktionsumfang 14 Tage zu testen, kann ich mir schon vorab ein klares Bild der Kassenlösung machen.”
Ab 2017 gilt zusätzlich die „Registrierkassensicherheitsverordnung“ (RKSV). Ab dann müssen alle Kassen manipulationssicher sein. Wie wird gastronovi die Verschlüsselung sicher stellen?

Martin Eidher:“Da gastronovi ein cloudbasiertes System ist, arbeiten die Gastronomen immer auf der aktuellsten Version, die zu 100% den gesetzlichen Regelungen entspricht, ganz egal was Seitens des Gesetzgebers noch kommen mag. Wir händigen den Gastronomen aber auch gerne ein Formular zur Bestätigung aus, mit der gastronovi versichert, auch die RKSV einzuhalten, ohne das zusätzliche Kosten entstehen. Ab voraussichtlich Juli 2016 können Gastronomen zudem bei gastronovi das für die Sicherheitseinrichtung notwendige Registrierkassen-Online-Zertifikat einmalig je Standort erwerben, das dann in den Kostenstellendaten eingetragen wird. Anschließend kann über die gastronovi-Oberfläche der sogenannte „Erstbeleg“ erstellt werden, den der Gastronom im FinanzOnline eintragen muss. Ab diesem Zeitpunkt wird der QR-Code auf die Rechnung gedruckt.”

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