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Registrierkassenpflicht in Österreich: Die Schonfrist ist vorbei. Jetzt noch schnell neues Kassasystem bestellen.

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Mit gastronovi bestehen Sie die Registrierkassenpflicht in Österreich ohne Probleme und arbeiten profitabler

Vermeiden Sie Ärger mit der Finanz - gastronovi mit schneller Lieferzeit





Die Schonfrist ist vorbei: Ab 1. Mai 2016 gilt sie, die Registrierkassenpflicht in Österreich - zumindest für große Betriebe. Denn alle Gastronomen ab einem Gesamtumsatz von 15000 Euro müssen ab Mai eine Registrierkassa vorweisen. Da für die Umsätze die Vier-Monats-Frist ab dem 1. Jänner 2016 gilt, können kleinere Betriebe den Start noch etwas nach hinten verschieben, wenn sie die 15000-Euro-Marke erst später erreichen. Wer beispielsweise die Marke erst im April überschreitet, muss dementsprechend erst ab 1. August alle Bareinnahmen (Bargeld, Bankomat- & Kreditkartenzahlungen) elektronisch einzeln erfassen und zudem Belege zeitnah zur Zahlung ausstellen. Mit gastronovi Office können Gastronomen den Ärger mit den Beamten von der Finanz, die scharf gegen Verstöße vorgehen wollen, ganz einfach vermeiden. Denn das BAO- und RKSV-konforme Kassasystem für die Gastronomie erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen in Österreich ohne Probleme - und lässt Gastronomen zudem komfortabel und rentabel arbeitet.



“Mit gastronovi haben Gastronomen keine Probleme, alle geforderten Normen einhalten zu können. Unsere Kassa ist zu 100 Prozent finanzamtkonform und erfüllt die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Aktualisierungen für die neuen Richtlinien 2017 in Österreich wird es so rechtzeitig geben, dass die Umstellung den Gastronomen keine Sorgen bereiten wird”, sagt Karl Jonderko, Marketing-Leiter von gastronovi. 







Keine zusätzlichen Kosten für RKSV - gastronovi Office kann kostenlos getestet werden und ist sofort einsatzbereit


Die Anschaffungskosten sind dabei denkbar kostengünstig, denn mit der Softwarelösung aus der Cloud kann hardwareunabhängig gearbeitet werden. Ob die Gastronomen mit ihrem eigenen Smartphone, iPhone, einem Tablet oder einem Terminal arbeiten, entscheiden sie! Durch die intuitiv zu bedienende Software sparen sie Wege ein und damit Zeit und Geld. “Der Wechsel zu gastronovi ist dank der klaren Kostenstruktur denkbar einfach und kostengünstig. Wenn man seine Artikel und Preise in elektronischer Listenform (z.B. Excel) zur Verfügung hat, gelingt ein Umstieg innerhalb von wenigen Stunden”, sagt Martin Eidher, Registrierkassenpflicht-Experten und gastronovi-Mitarbeiter aus Hagebrunn. Das Kassasystem lässt sich zudem vorab 14 tage lang kostenlos testen, sodass man sich ein klares Bild von der Software machen kann. Zudem ist die Software sofort auf der eigenen Hardware einsatzbereit. Auf Wunsch liefert gastronovi natürlich auch die passende Hardware mit und punktet dabei mit schnellen Lieferzeiten.
In Österreich setzen bereits Unternehmen wie beispielsweise “Eat Happy to Go” mit zahlreichen Filialen in Wien, Linz, Pasching und Vösendorf, das Gasthaus “Zum Wohl” in Wien oder das Naturresort Ikuna im oberösterreichischen Natternbach auf das Kassasystem von gastronovi. “Da gastronovi ein cloudbasiertes System ist, arbeiten die Gastronomen immer auf der aktuellsten Version, die zu 100% den gesetzlichen Regelungen entspricht, ganz egal was Seitens des Gesetzgebers noch kommen mag. Wir händigen den Gastronomen aber auch gerne ein Formular zur Bestätigung aus, mit der gastronovi versichert, auch die RKSV, die ab 1. Jänner 2017 gilt, einzuhalten, ohne das zusätzliche Kosten entstehen”, betont Martin Eidher.



Die Software setzt die geforderten Normen ohne Probleme um:

  • Elektronische Einzel-Aufzeichnungspflicht: Alle steuerlich relevanten Daten (Artikel, Rezepte, Warengruppen usw.) und alle Transaktionsdaten (Buchungen, Abrechnungen, Stornos usw.) werden im Cloud-basierten Backoffice verwaltet und unveränderbar gespeichert

  • Datenerfassungsprotokoll: wird erstellt, per E-Mail an den Gastronomen versandt und aufbewahrt

  • Daten können bequem exportiert werden / dem Finanzbeamten auf einem USB-Stick mitgegeben werden

  • Belegerteilungspflicht: Die herausgegebenen Belege beinhalten alle erforderlichen Daten wie beispielsweise den Firmennamen, das Datum und Uhrzeit der Ausstellung, die Bezeichnung und Anzahl der Ware sowie die Summe der Barzahlung
  • Ab 1. Jänner 2017: Kassenidentifikationsnummer, die digitale Signatur in Form eines maschinell lesbaren QR-Codes oder einer OCR-lesbare Zeichenfolge mit verschlüsselten Inhalt werden ebenso auf dem Bon abgebildet werden können

  • Ab voraussichtlich Juli 2016 kann bei gastronovi das für die Sicherheitseinrichtung notwendige Registrierkassen-Online-Zertifikat einmalig je Standort erworben werden, das dann in den Kostenstellendaten eingetragen wird. Anschließend kann über die gastronovi-Oberfläche der sogenannte „Erstbeleg“ erstellt werden, den der Gastronom im FinanzOnline eintragen muss. Ab diesem Zeitpunkt wird der QR-Code auf die Rechnung gedruckt.



Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!


Telefon: +43 (0) 720 816923

E-Mail: kontakt@gastronovi.at


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