Registrieren Sie Ihr gastronovi Kassensystem in Ihrem FinanzOnline-Portal
Ab dem 01. April 2017 gilt für alle Gastronomie-Betriebe, die einen Jahresumsatz ab 15.000 Euro sowie Barumsätze über 7.500 Euro tätigen, dass sie alle genutzten Kassen und Kassenlizenzen offiziell registrieren müssen. Anhand einer elektronischen Signatur jedes Beleges wird mit dem neuen Gesetz eine lückenlose Kette aller Belege sichergestellt. Alle Informationen zu der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (Österreich).
Die RKSV tritt zum 1.4.2017 in Österreich in Kraft - So stellen Sie Ihr gastronovi Kassensystem finanzamtkonform ein
In nur 4 Schritten können Sie ab dem 01.03. Ihr gastronovi Office Kassensystem RKSV-konform einrichten.
- Schritt 1: Zertifikat abrufen
- Schritt 2: Signatureinheit bei FinanzOnline registrieren
- Schritt 3: Kasse bei FinanzOnline registrieren
- Schritt 4: Startbelege mit der App “BMF Belegcheck” prüfen
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots und Eingabehilfen haben wir für Sie bereitgestellt. Sie können das PDF hier herunterladen:
DOWNLOAD RKSV ANLEITUNG
WICHTIG: Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihr gastronovi Cloud-System in FinanzOnline zu registrieren. Denn bei Nichtbeachtung der zum 01. April in Kraft tretenden RKS-Verordnung riskieren Sie Geldstrafen bis zu 5.000 Euro
Diese Anforderungen müssen Gastronomen in Österreich gemäß RKS-Verordnung erfüllen:
Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) tritt für Gastronomen in 2 Stufen in Kraft: Bereits seit dem 01. Januar 2016 ist die Nutzung einer Registrierkasse vorgeschrieben. In wenigen Wochen - am 01. April 2017 - tritt die 2. Stufe in Kraft.
- Einzelaufzeichungspflicht: Fortlaufende und einzelne Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben anhand einer elektronischen Signatur (Ausnahmen sind in der Barumsatzverordnung reglementiert).
- Registrierkassenpflicht: Schreibt die Verwendung einer elektronischen Registeierkasse, eines Kassensystems oder eines sonstigen elektronischen Aufzeichungssystems vor.
- Belegerstellungspflicht: Für jeden Barumsatz muss ein Beleg ausgestellt werden. Welche Anforderungen Ihr Beleg erfüllen muss, finden Sie hier.
- Barumsatzverordnung: Betrifft Umsätze, die von Haus zu Haus, an öffentlichen Orten und/ oder außerhalb von geschlossenen Räumen getätigt werden: Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu der RKSV-Umstellung?
Bitte wenden Sie sich an unseren gastronovi Experten aus Österreich - Martin Eidher. Sie haben Fragen zur Einrichtung Ihres gastronovi Kassensystems? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Screenshots und Eingabehilfen können Sie sich hier als pdf herunterladen.
kontakt@gastronovi.at | +43 720 816923 (Mo. - Fr. 10:00 - 18:00 Uhr)